Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der omkāra yogaschule (seit 1.6.2017) , Erika Maria Schleicher, Fuggerstraße 8, 85057 Ingolstadt.

 

1. Anwendungsbereich

 

Diese AGB gelten für sämtliche Angebote der omkāra yogaschule in den Räumen der Fuggerstraße 8 in 85057 Ingolstadt sowie in den Räumen der omkāra yogaschule im Spitalhof Center, Spitalplatz 195b in 86633 Neuburg und an anderen Räumlichkeiten der Schule. Sie werden den Schülern jeweils zusammen mit der Anmeldung bekannt gegeben und auf diese Weise Vertragsbestandteil aller Verträge.

 

2. Zustandekommen des Vertrages

 

Verträge zwischen der omkāra yogaschule (im Folgenden Lehrer) und dem Schüler kommen durch Angebot und Annahme im Sinne der §§ 145 ff. BGB zu Stande.

Eine Anmeldung an einem vom Lehrer angebotenen Yoga-Kurs, Workshop, oder sonstige Dienstleistung und Veranstaltung (im Folgenden Veranstaltung) stellt ein verbindliches Angebot des Schülers auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages im Sinne des § 145 BGB dar, wobei die Anmeldung per E-Mail, Brief, oder Anmeldeformular vor Ort erfolgen kann.

 

Die Anmeldefrist endet grundsätzlich spätestens eine Woche vor Kursbeginn. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs vergeben.

 

Die Annahme durch den Lehrer erfolgt durch den Versand einer Anmeldebestätigung per E-Mail bzw. durch Vertragsunterschrift.

Eine Teilnahme an gebuchten Veranstaltungen ist vor Entrichtung des vollständigen Rechnungsbetrages ausgeschlossen, sofern nichts hiervon Abweichendes vereinbart wurde.

 

Die Zusage für einen Platz in einem Workshop wird für den Lehrer erst dann verbindlich, wenn die Gebühren für diesen Workshop vollständig bezahlt sind. Yoga-Gruppenkurse und Workshops finden grundsätzlich erst ab einer Teilnehmerzahl von 5 Schülern statt.

Die maximale Teilnehmerzahl pro Yoga-Gruppenkurs beträgt grundsätzlich in den Räumen der Schule Ingolstadt 8 Personen, in den Räumen der Schule Neuburg 11 Personen. Bei Workshops ist die maximale Teilnehmerzahl variabel und abhängig vom Inhalt des Workshops.

 

3. Teilnahmefähigkeit

 

Mit Anerkennung dieser AGB bestätigt der Schüler, dass er keine gesundheitlichen Einschränkungen hat, die einer Teilnahme an Veranstaltungen des Lehrers entgegenstehen.

Der Schüler verpflichtet sich Erkrankungen, die bereits ärztlich/ therapeutisch behandelt werden, dem Lehrer mitzuteilen und vor Teilnahmebeginn die Möglichkeit der Teilnahme mit dem behandelnden Arzt/ Therapeuten zu besprechen.

Sollte der Schüler unter einer ansteckenden Krankheit leiden verpflichtet er sich, die Frage der Teilnahmefähigkeit vor Beginn der Veranstaltung mit dem Lehrer zu klären, um andere Schüler oder den Lehrer nicht zu gefährden.

Im Zweifelsfall behält sich der Lehrer das Recht vor, den Schüler von der Teilnahme an einer Veranstaltung auszuschließen.

 

4. Haftung

 

Die Benutzung der Einrichtungen und Räumlichkeiten der Yogaschule und der Veranstaltungsräume von Workshops erfolgt auf eigene Gefahr der Schüler. Der Lehrer haftet für Schäden der Schüler nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Der Lehrer haftet für eine ordnungsgemäße Funktion der von ihm zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände.

 

Die Veranstaltungen werden vom Lehrer und seinen Hilfspersonen nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Ob die Teilnahme hieran mit der jeweiligen körperlichen und psychischen Verfassung des Schülers vereinbar ist, hat jeder Schüler - gegebenenfalls unter Beiziehung fachkundigen ärztlichen Rates - selbst zu entscheiden. Die Teilnahme an Veranstaltungen der Schule erfolgt daher auf eigene Verantwortung des Schülers.

 

Der Lehrer haftet nicht für Gesundheitsschäden, die der Schüler aufgrund der Teilnahme der angebotenen Veranstaltung erleidet sowie für selbst verschuldete Unfälle. Die Haftung wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Lehrers oder seiner Hilfspersonen beschränkt.

 

Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Garderobe übernimmt der Lehrer keine Haftung.

 

5. Personenbezogene Daten

 

Der Lehrer verarbeitet und speichert personenbezogenen Daten des Schülers, soweit und solange dies für die Begründung, Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich und der Lehrer zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

Personenbezogene Daten des Schülers werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

Lehrer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen verpflichten sich, Stillschweigen über die Daten und Belange des Schülers zu bewahren.

 

Der Schüler willigt hiermit in die Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten in oben angegebenen Umfang ein.

 

Der Schüler verpflichtet sich, den Lehrer über sämtliche für den Lehrer bedeutsamen Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse zeitnah zu informieren. Dies gilt insbesondere für seine Bankverbindung bei Vorliegen eines SEPA-Basislastschriftman­dats, die Anschrift sowie den Wegfall von persönlichen Voraussetzungen, die die Gewährung von Preisvergünstigungen zur Folge hatten.

 

Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter

https://www.omkāra-yogaschule.de/j/privacy.

 

 

6. Teilnahmekonditionen

 

6.1 Kursvoraussetzungen, Sonderkündigungsrecht, dauerhafte Kursbelegung

 

6.1.1 Die Kurse in der Yogaschule umfassen, wenn nichts anderes vereinbart ist, 10 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten. Der Unterricht findet wöchentlich statt. Ausgenommen sind unterrichtsfreie Zeiten wie Feiertage und Betriebsferien. Sie werden im Vorfeld bekannt gegeben.

 

6.1.2 Mit Ablauf der im Kursangebot angegebenen Anmeldefrist bis zum Tag vor Beginn des Kurses hat der Lehrer ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich nicht genügend Schüler für den Kurs angemeldet haben oder nicht genügend Schüler die Kursgebühr innerhalb der angegebenen Frist überwiesen haben.

 

6.2 Anmeldungs- und Zahlungsmodalitäten, dauerhafte Kursbelegung (fester Gruppenplatz)

 

6.2.1 Wenn nichts anderes mit dem Lehrer vereinbart wurde ist die Kursgebühr bei der Anmeldung zu einem Gruppenkurs nach Anmeldebestätigung und mindestens eine Wochen vor Kursbeginn per Überweisung oder am ersten Kurstag in bar zu entrichten.

 

Bei Buchung des Kurses/ Seminars innerhalb der Woche vor Kurs-/ Seminarbeginn wird die Kurs-/ Seminargebühr umgehend, jedoch spätestens bis zu Beginn des Kurses zur Zahlung fällig.

 

Bei Buchung des Kurses/ Seminars während des laufenden Kurs-/ Seminarbetriebes (Quereinstieg) ist der gestellte Rechnungsbetrag sofort (Datum der Rechnung) zur Zahlung fällig.

 

6.2.2 Für einzelne, vom Schüler nicht wahrgenommene Stunden eines Gruppenkurses können Kursgebühren nicht zurückerstattet werden. Dies gilt insbesondere für Fälle von Krankheit, urlaubsbedingte Abwesenheit des Schülers, Verspätung oder vergleichbare Fehlzeiten. Ebenso besteht generell kein Anspruch auf eine Ersatzstunde in einem anderen Kurs. Eine Rückerstattung von Kursgebühren erfolgt nur bei Absage des Kurses oder der Stunde durch den Lehrer, wenn kein Ersatztermin angeboten wurde.

Im Falle des Kursabbruches durch höherer Gewalt oder Pandemiegeschehen besteht nur Anspruch auf Rückzahlung, wenn das Schüler-Guthaben 3 Kursstunden übersteigt.

 

Bei Abbruch eines Yogakurses durch den Schüler ist eine Rückerstattung der anteiligen Kursgebühr nur möglich, wenn er aus einem wichtigen Grund erfolgt ist. Als wichtiger Grund gilt insbesondere schwere Erkrankung oder ein Unfall des Schülers, die eine weitere Teilnahme am Unterricht unmöglich machen, ein Todesfall in der Familie oder der Wegzug an einen mehr als 50 km von der Yogaschule entfernten neuen Wohnsitz. Der Lehrer kann einen geeigneten Nachweis des Grundes verlangen.

 

6.2.3. Wenn bei dauerhafter Kursbelegung (fester Gruppenplatz) kein Anschlusskurs mehr gewünscht wird, ist das 5 Wochen vor Kursende dem Yogalehrer mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung verlängert sich die Kursbelegung um einen weiteren Kursblock von 10 Unterrichtseinheiten.

 

6.3 Anfangszeiten

 

Die jeweilige Yoga-Stunde beginnt pünktlich zur angegebenen Uhrzeit. Es empfiehlt sich deshalb, spätestens 10 Minuten vor Beginn der Yoga-Stunden zu erscheinen. Bei Verspätung des Schülers besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der laufenden Yoga-Stunde oder Erstattung der Gebühr für diese Stunde.

Wenn der Schüler wiederholt unpünktlich zur Yoga-Stunde erscheint und dadurch den Kursablauf stört ist der Lehrer berechtigt, den Vertrag ohne Erstattung der Kursgebühren fristlos zu kündigen.

 

6.4 Teilnahmebescheinigungen

 

Schülern, die an einem Präventionskurs teilnehmen, werden kostenfrei zwei Bescheinigungen/Jahr zum Nachweis bei der Krankenkasse ausgestellt. Für jede weitere Bescheinigung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € + Porto berechnet.

 

6.5 Kurszusammenlegung

 

Falls die Zahl der Schüler in einem Kurs im Laufe der Zeit abnimmt, können Kurse zusammengelegt werden. Der Lehrer wird den Schülern in gemeinsamer Absprache einen oder mehrere neue Termine vorschlagen. Schüler können die Kurszusammenlegung nur verweigern, wenn sie deren Unzumutbarkeit begründen.

Der Lehrer hat ein Sonderkündigungsrecht gegenüber jedem einzelnen Schüler, wenn eine Fortsetzung des Kurses unwirtschaftlich wäre und der Schüler zur Verweigerung der Kurszusammenlegung berechtigt ist. Im Fall der Sonderkündigung hat der Lehrer bereits bezahlte Gebühren für noch nicht abgehaltene Stunden zu erstatten.

 

6.6 Kursverlegung

 

Der Lehrer kann in begründeten Ausnahmefällen Kurse oder einzelne Stunden auf einen anderen Wochentag oder auf eine andere Uhrzeit verlegen. Die Verlegung hat in Absprache mit den Kursteilnehmern zu erfolgen. Kursteilnehmer können die Kursverlegung nur verweigern, wenn sie deren Unzumutbarkeit begründen. Der Lehrer hat ein Sonderkündigungsrecht gegenüber jedem einzelnen Schüler, wenn eine Fortsetzung des Kurses unwirtschaftlich wäre und der Schüler zur Verweigerung der Kursverlegung berechtigt ist. Im Fall der Sonderkündigung hat der Lehrer bereits bezahlte Gebühren für nicht durchführbare Stunden zu erstatten.

 

6.7 Absagen durch Schüler

 

Fallen Absagen mehrerer Schüler auf einen Kurs/ Workshop und sinkt dadurch die Teilnehmerzahl unter die Mindestteilnehmerzahl, behält sich der Lehrer vor, diesen Kurs/ Workshop ersatzlos zu streichen.

Dies gilt auch für einzelne Stunden innerhalb eines laufenden Yogakurses. In diesem Fall hat der Lehrer bereits bezahlte Gebühren für nicht durchgeführte bzw. nicht mehr durchführbare Stunden/ Workshops nur den Schülern zu erstatten, die den Kurs/ Workshop nicht abgesagt hatten bzw. denen der Lehrer den Kurs/ Workshop streichen musste, soweit dem Lehrer dadurch nicht weitere Kosten (Raummiete, Arbeitszeit) entstehen oder entstanden sind.

 

6.8 Probestunde

 

Eine vergünstigte Probestunde kann nur einmal in Anspruch genommen werden.

 

6.9 Einzelangebote

 

Einzelangebote sind gesondert zu buchen (z.B. Einzelunterricht, Yogatherapie, Workshops, ayurvedische Beratung etc.). Einzeltermine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Ansonsten wird der Termin in Rechnung gestellt. Workshops und Seminare haben gesonderte Stornoregelungen, die bei der Anmeldung mitgeteilt werden.

 

6.10 Preisänderungen

 

Der Lehrer ist berechtigt, die derzeit geltenden Preise zu ändern. Die Preisänderung wird wirksam, wenn sie mindestens zwei Wochen vor Wirksamwerden der Preisänderung durch Aushang in den Räumlichkeiten des Lehrers oder per Mailing bekannt gegeben wurde.

Bei Eintritt der Umsatzsteuerpflicht oder Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist der Lehrer berechtigt, die Preise auch ohne vorherige Ankündigung entsprechend zu erhöhen.

 

7. Aussetzen der Kursteilnahme

 

Ein Aussetzen der Kursteilnahme kann bei Schwangerschaft oder länger dauernder Krankheit gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes vereinbart werden.

 

8. Änderung des Angebotes

 

Der Lehrer ist berechtigt, das Kursangebot, den Kursplan, die Öffnungszeiten und den Ort der Kursdurchführung zu ändern.

 

Der Lehrer ist berechtigt, die maximale Anzahl von Kursteilnehmern je nach Kurs oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen oder zu erweitern, wenn dies den ordnungsgemäßen Ablauf des Kurses nicht beeinträchtigt oder für den ordnungsgemäßen Ablauf der Kurse erforderlich ist.

 

9. Sonstiges

 

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform, ebenso die Änderung der Vereinbarung über das Schriftformerfordernis.

 

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Geschäftsverbindung ist Ingolstadt.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Be­stimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.